Wenn das Eheglück nur kurz währt
Das Landessozialgericht Baden Württemberg hat mit Urteil vom 12. April 2011 entschieden (Az.: L 13 R 203/11), dass ein Zahlungsanspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente regelmäßig nur besteht, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Todes des Ehegatten mindestens ein Jahr bestanden hat. Es ändert in der Betrachtung nichts daran, wenn das Paar vor der Eheschließung jahrzehntelang […]